PureBallast
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Auswahl des richtigen Ballastwasseraufbereitungssystems

Die Wahl des richtigen Ballastwasseraufbereitungssystems ist wichtig. Es muss perfekt zu Ihrem Schiff passen, einen reibungslosen Betrieb gewährleisten und die Einhaltung der Umweltvorschriften gewährleisten. Mit Alfa Laval PureBallast 3 können Sie gewiss sein, dass beides erfüllt wird.

Behandlung mittels UV und Elektrochlorierung (EC) im Vergleich

Ihre Entscheidung für ein Ballastwasseraufbereitungsverfahren wirkt sich erheblich auf Ihr Sicherheitsgefühl und Ihre Wirtschaftlichkeit aus.

Eine Entscheidung zwischen führenden Verfahren

Die UV-Behandlung und Elektrochlorierung (EC) sind die wichtigsten Verfahren zur Ballastwasseraufbereitung. Ursprünglich galt das UV-Verfahren, wie es bei PureBallast zum Einsatz kommt, als einfacher und besser für kleinere Durchflussmengen von Ballastwasser geeignet, während die Elektrochlorierung für größere Durchflussmengen für praktischer gehalten wurde. Dies änderte sich jedoch rasch.

Heute sind sich UV-Behandlung und Elektrochlorierung in Bezug auf Kapazität, Platzbedarf und Stromverbrauch ähnlich, wodurch andere Faktoren in den Vordergrund rücken. Die Elektrochlorierung birgt Gesundheitsrisiken und ist mit Sicherheitsbedenken, laufenden Verbrauchsmaterialkosten und häufig versteckten Investitionskosten verbunden, die das Gleichgewicht zu Gunsten der UV-Behandlung verschieben können.

Unser Whitepaper „Comparing UV and electrochlorination: Achieving peace of mind and economy in ballast water treatment“ befasst sich eingehend mit diesen Aspekten. Lesen Sie es, um zu sehen, welche Auswirkungen Ihre Entscheidung für Sie hat – sowohl kurz- als auch langfristig.

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Auswahl eines Ballastwasseraufbereitungssystems

Bei der Suche nach einem geeigneten Ballastwasserbehandlungssystem sind 11 wichtige Aspekte zu beachten. Der folgende Auswahlleitfaden kann hierbei hilfreich sein. Für die Ballastwasseraufbereitung gibt es eine Reihe von Verfahren. Häufig kommt die Aufbereitung mittels UV-Licht zum Einsatz, aber auch bei UV-basierten Systemen gibt es enorme Unterschiede.

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Rechtsvorschriften für die Ballastwasseraufbereitung

Die lang erwarteten Vorschriften zur Ballastwasseraufbereitung treten nun in Kraft. Das Ballastwasser-Übereinkommen der IMO wurde ratifiziert und die Vorschriften der US-Küstenwache (USCG) sind bereits in Kraft. Mit jahrzehntelanger Erfahrung verfügt Alfa Laval über das Wissen, um Sie bei der Einhaltung der ihr Schiff betreffenden Vorschriften zu unterstützen.

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Das Ballastwasser-Übereinkommen (BWM) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)

Das 2004 verabschiedete Ballastwasser-Übereinkommen ist offiziell bekannt unter dem Namen„International Convention for the Control and Management of Ship’s Ballast Water and Sediments“ (Internationales Übereinkommen zur Kontrolle und Bewirtschaftung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen). Auch wenn die Ratifizierung des Übereinkommens viele Jahre gedauert hat, hat seine Einführung die Weiterentwicklung der heutigen Palette von Aufbereitungssystemen ausgelöst.

Seit der Ratifizierung im September 2016 hat das Ballastwasser-Übereinkommen die Ballastwasseraufbereitung zu einem weltweit wichtigen Thema gemacht. Schiffsneubauten benötigen ab September 2017 zugelassene Aufbereitungssysteme und bereits bestehende Schiffe müssen zum jeweils nächsten Erneuerungsdatum nachgerüstet werden. Innerhalb von rund fünf Jahren muss im Grunde in alle Schiffe ein Aufbereitungssystem installiert werden.

Da das Ballastwasser-Übereinkommen geschaffen wurde, als noch wenig über die bei der Ballastwasseraufbereitung benötigten Kontrollmechanismen bekannt war, haben sich die Typgenehmigungsbescheinigungen der IMO im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Bescheinigungen, die nach 2014 ausgestellt wurden, geben nähere Informationen über die Betriebsbeschränkungen eines Systems, wie Salzgehalt, Temperatur und UV-Durchlässigkeitsgrad. Jede vor diesem Datum ausgestellte Bescheinigung sollte kritisch geprüft werden, und die neueste Ausgabe eines Zertifikats sollte stets eingeholt werden.

Heute wird das Ballastwasser-Übereinkommen von externen Prüfstellen, die sich um ein hohes Maß an Transparenz bei allen Prüfverfahren bemühen, weltweit mehr oder weniger einheitlich ausgelegt.

Ballast Water Discharge Standard der US-Küstenwache (USCG)

Die wichtigste nationale Richtlinie zur Ballastwasseraufbereitung ist der im Juni 2012 in Kraft getretene Ballast Water Discharge Standard der US-Küstenwache (USCG). Seit Dezember 2013 müssen alle neuen Schiffe, die in Gewässern der Vereinigten Staaten Ballastwasser ablassen möchten, diese Richtlinie erfüllen. , Auflagen für bereits vorhandene Schiffe folgen noch. In einer ersten Phase wurden einige von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zugelassene Systeme in den Vereinigten Staaten zum Einsatz als „Alternate Management System“ (AMS) zugelassen. Da inzwischen Aufbereitungssysteme mit USCG-Zulassung verfügbar sind, werden von der IMO zugelassene Systeme, die nach dem 7. März 2017 installiert wurden, allerdings nicht mehr als AMS zugelassen.

Systeme, für die eine USCG-Zulassung beantragt wurde, werden derzeit nach dem CMFDA/FDA-Färbungsverfahren geprüft. Die Systeme müssen zum Zeitpunkt der Prüfung gut entwickelt sein. Zudem muss eine unabhängige externe Prüfstelle die Tests durchführen. Dieser Grad an Transparenz erhöht die Glaubwürdigkeit der Testergebnisse. Darüber hinaus gibt es bei USCG-Tests spezifischere Anforderungen an die Überwachung von Betriebsparametern.

Bis dato haben nur eine Handvoll Ballastwasseraufbereitungssysteme eine USCG-Zulassung erhalten – PureBallast 3 ist eines davon. Eine weitere Anerkennung des MPN-Prüfverfahrens, das sich besser für UV-basierte Systeme wie PureBallast 3 eignet, würde die weitere Verwendung einiger Systeme ermöglichen, die heute als AMS zugelassen sind.